Kapitalerträge und Abgeltungssteuer
Wie funktioniert die Abgeltungssteuer?

Diese Videos stellen keine individuelle Beratung dar. Sie dienen der allgemeinen Information und sollen aufzeigen, was steuerlich möglich, aber auch was nicht möglich ist. Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Regelungen inzwischen geändert haben könnten .



Eine junge Angestellte hat in den letzten Jahren etwas Geld auf die Seite gelegt, in Aktien investiert und erhält nun sogenannte Kapitalerträge. Sie möchte wissen, wie ihre Kapitalerträge besteuert werden und was es mit der Abgeltungssteuer auf sich hat.

Kapitalerträge sind Gewinne, die durch Investitionen in verschiedene Anlageformen erzielt werden. Im Fall der jungen Angestellten sind das Dividenden, die sie aus ihren Aktien erhält, und Kursgewinne, wenn sie Aktien mit Gewinn verkauft. Andere Einkünfte können Zinsen aus Sparbüchern oder Anleihen sein. Diese Einkünfte werden als Kapitalerträge bezeichnet und sind in Deutschland steuerpflichtig.

Die Abgeltungssteuer ist eine Sondersteuer auf Kapitalerträge. Der Steuersatz beträgt in Deutschland 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer soll die Besteuerung von Kapitalerträgen vereinfachen, indem sie direkt von der Bank einbehalten wird. Die Anlegerin muss sich also nicht selbst darum kümmern, ihre Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben, es sei denn, sie möchte sich etwas zurückholen.

Zum Glück gibt es den sogenannten Sparer-Pauschbetrag. Die Angestellte kann als Alleinstehende bis zu 1.000 Euro Kapitalerträge steuerfrei behalten, bei Ehepaaren sind es 2.000 Euro. Diesen Pauschbetrag muss sie bei ihrer Bank mit einem Freistellungsauftrag beantragen.

Die Anlegerin hat im Jahr 2023 Kapitalerträge in Höhe von insgesamt 3.000 Euro erzielt. Diese setzen sich aus 1.000 Euro Dividenden und 2.000 Euro Kursgewinnen, die durch den Verkauf von Wertpapieren entstanden sind, zusammen. Der rein rechnerische Kursgewinn innerhalb eines Jahres ohne den Verkauf der Wertpapiere ist nicht zu versteuern.

Sie hat bei ihrer Bank einen Freistellungsauftrag eingereicht, mit dem sie den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro nutzen kann. Das bedeutet, dass 1.000 Euro ihrer Kapitalerträge steuerfrei bleiben. Von den insgesamt 3.000 Euro Kapitalerträgen müssen also nur 2.000 Euro versteuert werden.

Auf die noch zu versteuernden 2.000 Euro erhebt der Staat die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag mit 5,5 Prozent auf die Abgeltungssteuer und gegebenenfalls die Kirchensteuer – je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent auf die Abgeltungssteuer. Die Angestellte zahlt 9 Prozent Kirchensteuer.

Die Gesamtsteuerbelastung setzt sich aus Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zusammen und beträgt 572,50 Euro. Von den ursprünglichen 3.000 Euro Kapitalerträgen bleiben ihr nach Abzug der Steuern 2.427,50 Euro. Durch den Sparer-Pauschbetrag konnte sie 1.000 Euro steuerfrei behalten, was ihre Steuerlast deutlich reduziert hat.

Wenn das persönliche Einkommen der Angestellten beziehungsweise ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, lohnt es sich, die Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben. Das Finanzamt prüft dann, ob sie Anspruch auf eine Steuererstattung hat. Das nennt sich Günstigerprüfung. In diesem Fall könnte die Anlegerin einen Teil der gezahlten Abgeltungssteuer zurückerhalten.

Für die junge Angestellte ist die Abgeltungssteuer eine einfache Möglichkeit, ihre Kapitalerträge zu versteuern. Durch den Sparer-Pauschbetrag und die Möglichkeit der Günstigerprüfung kann sie sicherstellen, dass sie nicht zu viel Steuern zahlt. Es lohnt sich, einen Freistellungsauftrag zu stellen und die Kapitalerträge im Auge zu behalten.

Beachten Sie, dass dieses Video lediglich eine allgemeine Übersicht zu dem Thema bietet. Haben Sie Interesse am Thema Kapitalerträge und Abgeltungssteuer? Dann kontaktieren Sie uns, wir nehmen uns gerne Zeit für eine individuelle Beratung.



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