Diese Videos stellen keine individuelle Beratung dar. Sie dienen der allgemeinen Information und sollen aufzeigen, was steuerlich möglich, aber auch was nicht möglich ist. Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Regelungen inzwischen geändert haben könnten .
Ein Ehepaar lebt in einem Einfamilienhaus, das energetisch nicht mehr auf dem neuesten Stand ist. Die Heizkosten steigen und verschiedene Bauteile müssen modernisiert werden.
Bei ihrer Recherche stoßen sie auf steuerliche Entlastungen für energetische Sanierungen. Nun fragen sie sich, welche Maßnahmen begünstigt sind und wie die steuerliche Ermäßigung funktioniert. Begünstigt werden zahlreiche energetische Verbesserungen am Gebäude, darunter Dämmarbeiten an Dach, Fassade oder Kellerdecke, der Austausch von Fenstern und Türen, moderne Heiz- und Lüftungssysteme sowie digitale Steuer- und Regelungstechnik zur Energieoptimierung. Auch die Leistungen eines Energieberaters, beispielsweise Planung oder Baubegleitung, können berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass das Gebäude mindestens 10 Jahre alt ist und von den Eigentümern selbst genutzt wird. Zudem müssen die Arbeiten durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden.
Die Hauseigentümer erfahren, dass sie für energetische Einzelmaßnahmen eine Steuerermäßigung von insgesamt 20 Prozent der Aufwendungen geltend machen können, bis zu 40.000 € je Wohnobjekt. Die Entlastung verteilt sich auf drei Jahre. Im ersten Jahr sind es 7 Prozent der förderfähigen Kosten, im zweiten Jahr nochmals 7 Prozent und im dritten Jahr 6 Prozent. Für die Leistungen eines nach amtlichem Standard zertifizierten Energieberaters gilt zusätzlich eine gesonderte Ermäßigung von 50 Prozent der Kosten.
Damit das Finanzamt die Sanierung berücksichtigt, müssen die Hauseigentümer einige Vorgaben einhalten. Zunächst ist wichtig, dass sie ihr Haus selbst bewohnen, denn reine Mietobjekte sind für diese Form der Steuerermäßigung ausgeschlossen. Außerdem müssen sämtliche Rechnungen vollständig und unbar beglichen werden, da Barzahlungen vom Finanzamt grundsätzlich nicht anerkannt werden. Nach Abschluss der Arbeiten stellt das beauftragte Fachunternehmen eine gesetzlich vorgegebene Bescheinigung aus, in der Art und Umfang der Modernisierung genau beschrieben sind. Diese Bescheinigung muss später gemeinsam mit der Steuererklärung eingereicht werden.
Schließlich müssen die Eigentümer beachten, dass sie sich für eine Förderart entscheiden müssen. Entweder sie nutzen die steuerliche Ermäßigung oder sie greifen auf öffentliche Zuschüsse, etwa über KfW- oder BAFA-Programme zurück. Eine Kombination beider Varianten für dieselbe Maßnahme ist nicht möglich.
Für neue Fenster und eine Dämmmaßnahme investiert das Ehepaar 30.000 €. Die Steuerermäßigung verteilt sich wie folgt: 2100 € im ersten Jahr, 2100 € im zweiten Jahr und 1800 € im dritten Jahr. Damit ergibt sich eine Gesamtermäßigung von 6000 €.
Wenn die Hauseigentümer die formalen Vorgaben einhalten, senkt die energetische Sanierung ihre Steuerlast und ihre Energiekosten dauerhaft. Gleichzeitig steigern sie den Wert ihres Hauses und machen es fit für die Zukunft. Dies ist eine nachhaltige Entscheidung, sowohl finanziell als auch energetisch. Die energetische Gebäudesanierung wird auch mit Zuschüssen gefördert. Diese können in der Regel anstelle der steuerlichen Förderung beantragt werden. Zudem wurden günstige Darlehen bereitgestellt. Es ist also abzuwägen, welche Fördermaßnahmen individuell in Anspruch genommen werden sollen.
Beachten Sie, dass dieses Video lediglich eine allgemeine Übersicht zu dem Thema bietet. Haben Sie Interesse am Thema Energetische Gebäudesanierung? Dann kontaktieren Sie uns, wir nehmen uns gerne Zeit für eine individuelle Beratung.
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