Gewerbesteuer
Für wen ist sie relevant und wie wird sie berechnet?

Diese Videos stellen keine individuelle Beratung dar. Sie dienen der allgemeinen Information und sollen aufzeigen, was steuerlich möglich, aber auch was nicht möglich ist. Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Regelungen inzwischen geändert haben könnten .



Das ist ein junger Gründer. Er ist 34 Jahre alt und hat sich gerade selbstständig gemacht. In seiner kleinen Werkstatt fertigt er Möbel nach Maß vom Esstisch bis zum Bücherregal. Die Auftragslage ist gut, sodass er bereits über die nächsten Investitionen nachdenkt. Doch beim Blick in seine Steuerunterlagen stößt er auf einen Begriff, den er bisher eher ignoriert hat: Gewerbesteuer. Was ist das eigentlich und muss er sie jetzt zahlen?

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, die auf den Ertrag eines Gewerbebetriebs erhoben wird. Sie ist eine wichtige Einnahmequelle für Städte und Gemeinden und wird zusätzlich zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer erhoben. Vereinfacht gesagt bedeutet das: Wer ein Gewerbe betreibt und dabei Gewinne erzielt, muss unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil davon in Form der Gewerbesteuer an die Gemeinde abgeben.

Nicht jeder, der ein Gewerbe anmeldet, muss sofort Gewerbesteuer zahlen. Es gibt einen Freibetrag, der vor allem für Einzelunternehmer und Personengesellschaften interessant ist. Solange der Gewinn 24.500€ im Jahr nicht übersteigt, fällt keine Gewerbesteuer an. Bei Personengesellschaften wird dieser Freibetrag trotz mehrerer Mitunternehmer nur einmal gewährt.

Bei Kapitalgesellschaften entfällt der Freibetrag hingegen vollständig. Alles, was darüber liegt, muss versteuert werden. Die genaue Höhe der Steuerlast hängt jedoch nicht nur vom Gewinn, sondern auch vom jeweiligen Hebesatz ab, den jede Gemeinde selbst legt. Dieser ist regional unterschiedlich.

Großstädte haben in der Regel einen höheren Hebesatz als ländliche Gemeinden. Grundsätzlich: Die Gewerbesteuer betrifft alle, die ein Gewerbe betreiben. Das sind zum Beispiel Einzelunternehmer mit einem Gewerbebetrieb wie der junge Gründer, offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs. Nicht betroffen sind sogenannte freie Berufe, zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Journalisten oder Designer. Diese gelten steuerlich als Freiberufler und müssen keine Gewerbesteuer zahlen. Für den Gründer, der einen Handwerksbetrieb führt, ist die Gewerbesteuer relevant – ein klassischer Fall. Sobald sein Jahresgewinn 24.500€ übersteigt, wird es steuerlich interessant.

Das Finanzamt ermittelt anhand seines Jahresabschlusses den sogenannten Gewerbeertrag. Darauf wird die Steuermesszahl von 3,5 Prozent angewendet. Der sich daraus ergebende Betrag, der sogenannte Steuermessbetrag, wird dann mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert.

Der Gründer hat einen Gewinn von 50.000€, davon werden 24.500€ Freibetrag abgezogen, sodass 25.500€ verbleiben. Darauf werden 3,5 Prozent angewendet, was 892,50€ Steuermessbetrag ergibt. Seine Gemeinde hat einen Hebesatz von 400 Prozent, also 892,50€ mal 4,0 ergibt 3.570€ Gewerbesteuer. Doch an wen muss der Gründer die Gewerbesteuer nun abführen?

Anders als die Einkommensteuer, Körperschaftssteuer oder auch die Umsatzsteuer, die allesamt an das zuständige Finanzamt gehen, ist die Gewerbesteuer an die hebeberechtigte Gemeinde zu zahlen. Gut zu wissen: Als Einzelunternehmer kann der Gründer einen Teil dieser Steuer auf seine Einkommensteuer anrechnen lassen. Das gilt auch für die Mitunternehmer einer Personengesellschaft. Die Gewerbesteuer betrifft Gewerbetreibende mit einem Jahresgewinn von mehr als 24.500€, nicht jedoch Freiberufler.

Ihre Höhe richtet sich nach dem Gewinn und dem Hebesatz der Gemeinde.

Bei Einzelunternehmern kann sie jedoch auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Für den jungen Gründer ist das ein Grund mehr, seine Finanzen im Blick zu behalten und rechtzeitig steuerlich vorzusorgen.

Beachten Sie, dass dieses Video lediglich eine allgemeine Übersicht zu dem Thema bietet. Haben Sie Interesse am Thema Gewerbesteuer? Dann kontaktieren Sie uns, wir nehmen uns gerne Zeit für eine individuelle Beratung.



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