Nebenkosten absetzen
Wie man als Mieter Steuern sparen kann

Diese Videos stellen keine individuelle Beratung dar. Sie dienen der allgemeinen Information und sollen aufzeigen, was steuerlich möglich, aber auch was nicht möglich ist. Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Regelungen inzwischen geändert haben könnten .



Ein Mieter einer Mietwohnung in München ist 40 Jahre alt, arbeitet als Softwareentwickler und hat von seiner Kollegin gehört, dass man bestimmte Nebenkosten von der Steuer absetzen kann. Er ist neugierig und möchte mehr darüber erfahren.

Was sind Nebenkosten?

Nebenkosten, auch Betriebskosten genannt, sind zusätzliche Ausgaben, die üblicherweise neben der Kaltmiete auf den Mieter zukommen. Sie werden zusätzlich zur Kaltmiete mit einem monatlichen Abschlag als Nebenkostenvorauszahlung geleistet, wenn die Umlagefähigkeit vertraglich vereinbart wurde. Dazu gehören Kosten für Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Hausmeisterdienste, Schornsteinfeger, Gartenpflege und vieles mehr.

Mieter erhalten jährlich eine detaillierte Nebenkostenabrechnung von ihrem Vermieter, es sei denn, sie haben mit dem Vermieter eine Pauschalmiete vereinbart.

Welche Nebenkosten sind steuerlich absetzbar?

Der Mieter erfährt, dass nicht alle Nebenkosten für privat genutzte Wohnungen steuerlich absetzbar sind. Vor allem die sogenannten haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können aber steuerlich berücksichtigt werden. Dazu gehören:

  • Hausmeisterdienste: Wenn ein Hausmeister angestellt ist oder wenn ein externer Dienstleister den Hof fegt oder kleinere Reparaturen durchführt.
  • Reinigungskosten: Das Reinigen des Treppenhauses oder der Gemeinschaftsräume.
  • Gartenpflege: Das Mähen des Rasens oder das Beschneiden von Bäumen und Sträuchern.
  • Schornsteinfegerarbeiten: Wartung und Kontrolle von Befeuerungsanlagen und Schornsteinen durch den Schornsteinfeger.
  • Handwerkerkosten: Wartung der Heizungsanlage, Therme oder Photovoltaikanlage durch den Heizungsinstallateur.

Was ist nicht steuerlich absetzbar?

Der Mieter findet auch heraus, dass es einige Nebenkosten gibt, die nicht steuerlich absetzbar sind. Dazu gehören:

  • Heiz- und Warmwasserkosten: Diese Kosten gehören zu den üblichen Verbrauchskosten und sind nicht absetzbar.
  • Müllabfuhr: Auch diese Kosten sind als haushaltsnahe Dienstleistung nicht abzugsfähig.
  • Grundsteuer: Diese wird vom Eigentümer getragen. Sie kann zwar auf den Mieter umgelegt werden, stellt aber als Steuer keine haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung dar.
  • Verwaltungskosten: Kosten für die Verwaltung der Mietsache durch den Vermieter oder einen Verwalter können nicht auf den Mieter als Nebenkosten umgelegt werden. Diese können allenfalls beim Vermieter eine abzugsfähige Betriebsausgabe oder Werbungskosten darstellen.

Wie setzt man Nebenkosten ab?

Der Mieter macht sich daran, seine Nebenkostenabrechnung und seine Steuererklärung zu überprüfen. Er stellt fest, dass die absetzbaren Kosten normalerweise in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt sind. Hier sind die Schritte, die er befolgt hat:

  1. Rechnungen und Abrechnungen sammeln: Der Mieter sammelt alle relevanten Abrechnungen und Rechnungen für das Steuerjahr. Die Rechnungsbeträge müssen per Banküberweisung beglichen werden. Bei Barzahlung ist kein Steuerabzug möglich.
  2. Kostenaufstellung: Er erstellt eine Liste der absetzbaren Nebenkosten. Zum Beispiel kostet der Hausmeisterdienst 200 Euro, die Gartenpflege 150 Euro und die Treppenhausreinigung 80 Euro.
  3. Steuerformular ausfüllen: Der Mieter trägt die Summe der absetzbaren Nebenkosten in das entsprechende Feld seiner Steuererklärung ein. Dazu verwendet er die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen.
  4. Belege einreichen: Belege müssen beim Finanzamt nicht mehr bei der Abgabe der Steuererklärung eingereicht werden, sollten jedoch aufbewahrt werden, da sie im Einzelfall von der Finanzverwaltung angefordert werden können.

Was bringt das steuerlich?

Der Mieter erfährt, dass er 20 % der Lohnanteile für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen direkt von seiner tariflichen Einkommensteuer abziehen kann. Maximal kann er pro Jahr 4.000 Euro für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen sowie 1.200 Euro für Handwerkerleistungen absetzen.

Der Mieter wird auch auf mögliche Risiken hingewiesen:

  • Falsche Angaben: Falsche Angaben in der Steuererklärung können im schlimmsten Fall zur Steuerhinterziehung führen und damit strafrechtliche Folgen haben.
  • Unvollständige Belege: Werden nicht alle erforderlichen Belege bei Aufforderung eingereicht, kann das Finanzamt die Absetzung verweigern.
  • Doppelte Absetzung: Kosten dürfen nicht doppelt abgesetzt werden, zum Beispiel sowohl als Werbungskosten als auch als haushaltsnahe Dienstleistungen.

Durch die Absetzung der Nebenkosten kann der Mieter seine jährliche Steuerlast deutlich senken. Das motiviert ihn, in Zukunft noch genauer auf seine Abrechnungen zu achten und alle Möglichkeiten zur Steuerersparnis zu nutzen.

Beachten Sie, dass dieses Video lediglich eine allgemeine Übersicht zu dem Thema bietet. Haben Sie Interesse am Thema Nebenkosten absetzen ? Dann kontaktieren Sie uns, wir nehmen uns gerne Zeit für eine individuelle Beratung.



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